Zu Hause selbstbestimmt alt werden: Das wünschen sich viele.
Doch ohne Hilfe ist es manchmal schwierig, die gewohnte Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Das Lenninger Netz bietet mit dem „Betreuten Wohnen zu Hause“ eine Möglichkeit, den Weg ins Pflegeheim oder in eine betreute Wohnung zu vermeiden bzw. hinauszuzögern. Mit dem „Betreuten Wohnen zu Hause“ wird ein pragmatischer Weg in der modernen Altenarbeit gegangen, um auch das gesundheitspolitische Ziel „ambulant vor stationär“ zu unterstützen. Das „Betreute Wohnen zu Hause“ ist ein Baustein in der Versorgungskette für ältere, hilfebedürftige Menschen. Gegründet wurde das Lenninger NETZ im Mai 2005 von der Gemeinde Lenningen, den Kirchengemeinden in Lenningen, den Lenninger Krankenpflegevereinen, der Diakoniestation Teck und dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes.
Zu den wesentlichen Merkmalen des seit Dezember 2005 bestehenden Angebotes „Betreuten Wohnens zu Hause“ zählt die verbindliche und zuverlässige Erbringung der Hilfs- und Betreuungsleistungen durch das Lenninger NETZ. Für die zu betreuenden Personen bedeutet dies ein hohes Maß an Sicherheit. Im Betreuungsvertrag wird dem Betreuungsnehmer die Erbringung der Grundleistungen sowie die Bereitstellung von individuellen Wahlleistungen vertraglich garantiert. Senioren, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Betreuung wünschen, können sich die jederzeitige Aufnahme in den Betreuungsvertrag durch Abschluss eines Optionsvertrages sichern.
Die Koordinationsstelle, besetzt von einer hauptamtlich tätigen Mitarbeiterin, ist Ansprechpartnerin für Interessierte, Vertragspartner und Angehörige. Sie berät und informiert über die verfügbaren Hilfeangebote, kümmert sich um den aktuellen Hilfebedarf der betreuten Personen und koordiniert diesen mit den Pflegediensten. Bei Krisensituationen behält sie den Überblick und organisiert verlässlich die Hilfestellung. Der regelmäßige Besuchsdienst (ehrenamtliche Mitarbeiter/innen) wird von ihr eingesetzt, betreut und begleitet. Diese Angebot bedeutet eine große Entlastung für die zu betreuenden Personen und deren Angehörige.