In der gängigen Asylpraxis kommt es leider vor, dass Flüchtlinge, denen nach herrschendem Recht ein Bleiberecht eingeräumt werden müsste, aufgrund fehlender Möglichkeiten zum Nachweis dieser Abschiebehindernisse, abgewiesen werden. Darunter sind häufig Menschen, die in besonderer Weise schutzbedürftig sind, weil für sie eine Abschiebung eine ganz besondere Härte darstellt:
a) Kriegs- oder Bürgerkriegstraumatisierte,
b) Opfer von Menschenrechtsverletzungen (Folter,ethnische, religiöse,geschlechtsspezifische und politische Diskriminierungen)
c) kranke und behandlungsbedürftige Flüchtlinge, denen in ihrem Herkunftsland nicht die notwendige medimentaköse oder ärztliche Behandlung zuteil weren kann
d) psychosozial besonders belastete Flüchtlinge (wie alleinerziehende Mütter, Familien mit mehreren Kindern etc.).
Zur Abklärung eventueller Abschiebungshindernisse ist eine auf die jeweilige Person bezogene Recherche notwendig. Diese dient der Beurteilung, ob im Herkunftsland Gefahren für deren Leben und Freiheit oder andere Gründe bestehen, die eine "befristete Aufenthaltserlaubnis" begründen, sowie der Beweissicherung für die entscheidenden Behörden und ggf. der anwaltlichen Vertretung. Sowohl Flüchtlinge, als auch ihre Anwälte sind häufig mit der Beschaffung aktueller und spezifischer Informationen und Beweise für bestehende Abschiebehindernisse überfordert.
Die Verbesserung der Informationsbasis ist nicht nur im Interesse des Flüchtlings, sondern auch des Einzelentscheiders oder Richters, da sie der Entscheidungssicherheit gerade bei dem angesprochenen besonders schutzbedürftigen Personenkreis dienen. Die Ergebnisse der Länderrecherchen werden dem Projektträger zur freien Verfügung gestellt und für die Öffentlichkeit im Internet veröffentlicht.