Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein: Das sind mindestens 238 Euro je Kind und Monat, das den Familien verfassungswidrig durch Abgaben abgenommen wird.
2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird.Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt.
Deshalb haben wir die Eltern-Kampagne "Wir jammern nicht, wir klagen!" ins Leben gerufen und wehren uns gegen eine ungerechte und familienblinde Sozialabgaben. Inzwischen haben sich mehrere tausend Familien dem ersten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik angeschlossen.
Inzwischen stehen wir mit zwei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht. Machen Sie mit!