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Informationen zum Projekt

Indien bietet eine Vielzahl staatlicher Sozialleistungen. Aber gerade den bedürftigsten Menschen fehlt es oft an Informa­tion, Bildung und Selbstvertrauen, um sie zu beantragen und einzufordern. Deshalb ist es ein Anliegen aller unserer Pro­jektpartner, über passende Angebote zu informieren, bei der oft aufwändigen Beantragung zu helfen und, wenn nötig, auch dabei, Ansprüche durchzusetzen.

Erstmals 2020 haben wir für unsere Projekte gründlicher untersucht, in welchem Umfang dies tatsächlich geschieht. Das Ergebnis hat uns beeindruckt: Die Zuwendungen aus staatlichen Programmen im indischen Finanzjahr 2019-20 beliefen sich bei den fünf beteiligten Projekten auf über acht Millionen Euro für etwa 34.000 Personen/Familien. Aus ei­nem Spenden-Euro konnten durchschnittlich 57 Euro aus den staatlichen indischen und westbengalischen Hilfsprogrammen „generiert“ werden – eine beachtliche Hebelwirkung (Fußnote 1)!

Mein aktueller Beitrag soll zeigen, wie die Nutzung der För­dertöpfe speziell die Lebenssituation von Kindern mit geisti­gen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen und ihrer Familien verbessert und die „Hebelwirkung“ wesentlich dazu beitragen kann, einen positiven Kreislauf in Gang zu setzen. Nicht zu vergessen die präventive Wirkung, die z.B. Maß­nahmen für Schwangere und Stillende in Bezug auf das Auftreten von Behinderungen haben.

Staatliche Programme zur Armutsbekämpfung sind beispiels­weise finanzielle Unterstützung bei Haus- und Toilettenbau, Förderung von Schulbesuch und weiterführender Bildung, insbesondere von Mädchen, Ernte-Versicherung für Klein­bauern, Arbeitsbeschaffungsprogramme, die Bereiche Gesundheit, Soziales, Pensionen, Lebensmittelhilfen, Bei­hilfen zu Klinikgeburten sowie Programme für Menschen mit Behinderungen. Mit letzteren kennt sich unsere Partner­organisation SANCHAR besonders gut aus, mit der wir das Projekt „Inclusion of Children with Disabilities in Mainstream Society as Equals“ in fünf Kommunen im Panchla Block des Howrah Distrikts westlich von Kolkata durchführen. SANCHAR sorgt zum einen für eine direkte Verbesserung des täglichen Lebens behinderter Kinder, zum anderen arbeitet die Organisation intensiv daran, die Gesellschaft für die Situation und besonderen Bedarf bei Behinderungen zu sensibilisieren, der oft noch zu spürenden Stigmatisierung entgegenzuwirken und die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu fördern (Fußnote 2). Dazu gehört auch die Einbeziehung der örtlichen Verwaltungen und Institutionen, z.B. Trainings und Gespräche mit Bürger­meisterInnen, Lehrkräften, MitarbeiterInnen staatlicher Gesundheits- und Mutter-und-Kind-Zentren oder Polizei­stationen zum Thema Inklusionsmaßnahmen. Die Entfernung zu den staatlichen Gesundheitszentren ist groß, was deren Besuch erschwert. So setzt sich SANCHAR bei den ent­sprechenden Behörden für eine Verbesserung der Gesund­heitsversorgung ein. Wie sehr die Arbeit von SANCHAR in der Region geschätzt wird, zeigt sich auch daran, dass die Mit­arbeiterInnen von den örtlichen Verwaltungen als ExpertInnen zu Beratungen hinzugezogen werden, beispielsweise wenn es um mehr Straßensicherheit für Menschen mit Behinderung geht. Generell werden Eltern und Kinder ermutigt, Kontakt mit anderen aufzunehmen und an gemeinsamen Programmen sportlicher, kultureller oder religiöser Art teilzunehmen, um Isolation und Ausgrenzung zu überwinden.

Am Beispiel unseres Projekts möchten wir aufzeigen, wie neben der individuellen Betreuung durch die Projekt-MitarbeiterInnen staatliche Hilfsprogramme bedürftigen Familien mit behinderten Kindern zusätzliche langfristige Unterstützung bieten, die ihr Leben positiv verändert. Durch die wöchentlichen zeitintensiven Hausbesuche bildet sich rasch ein Vertrauensverhältnis zwischen Angehörigen und Sanchar-MitarbeiterInnen aus, sodass sich im Gespräch herausfinden lässt, ob die Familie Anspruch auf subventio­nierte Lebensmittel hat und über die dafür notwendige Ration Card verfügt, ob sie eine Disability Certificate Card für ihr behindertes Kind besitzt, welche zu spezifischen staatlichen Leistungen berechtigt. Familien mit spastisch gelähmten Kindern (Zerebralparese) erhalten beispielsweise neben der psychotherapeutischen Betreuung durch die Projektmitar­beiterInnen auch Anleitung, eine Gehhilfe über ein Regie­rungsprogramm finanzieren zu lassen und dann korrekt zu nutzen. Mit den Angehörigen werden bei den Hausbesuchen Ideen entwickelt, wie die Kinder im Alltag besser am Fami­lienleben beteiligt werden können. Kindern mit Gehör-Beein­trächtigung und ihrer Familie wird z.B. die Zeichensprache beigebracht, sofern es der geistige Entwicklungsstand des Kindes zulässt (geistige Behinderungen sind mit etwa 40 % die häufigste Einschränkung, oft gibt es Mehrfach-Behinde­rungen). Erwähnenswert auch ein Pre-Matric Scholarship for Students with Disability, für das sich SchülerInnen der 8. und 9. Klasse mit 40-prozentigem Behinderungsgrad aus bedürf­tigen Familien bewerben können. Sie erhalten monatliche Unterhaltszahlungen, einen Zuschuss für Schulbücher und einen behinderungsbezogenen jährlichen Zuschuss. Mindes­tens 50 % der Stipendien müssen an Mädchen gehen (Fußnote 3).

All diese Maßnahmen entfalten ihre Wirkung jedoch erst dann richtig, wenn das Grundbedürfnis auf ausreichende Ernährung gesichert ist: So hat sich SANCHAR in Zeiten des Corona-Lockdown darum gekümmert, dass bedürftige Familien eine „Ration Card“ für Nahrungsmittel-Zuteilungen der Regierung bekommen, neben der direkten Hilfe aus den Sonderzah­lungen der Indienhilfe für Lebensmittel (ca. 55 Familien) wäh­rend der Pandemie (Fußnote 4).

Die Auswertung der von Sanchar vermittelten Hilfsprogramme bzw. dafür erforderlichen Registrierungen zeigt, dass sich die Zahl der nutzenden Personen von 2020 auf 2022 mehr als verdoppelt hat, von 63 auf 138. Ein schöner Erfolg! Besonders erfreulich, dass sich die Zahl der Personen mit Behindertenausweis verfünffacht hat, weil dieser den Zugang zu den Programmen erst ermöglicht.

Alle Maßnahmen und Aktivitäten der geschulten Mitar­beiterInnen von SANCHAR haben ein gemeinsames Ziel: Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung ein besseres Leben zu ermöglichen, sei es durch direkte Arbeit mit den Familien, durch Zusammenarbeit mit den regionalen Behör­den und Institutionen oder die Nutzung der staatlichen Hilfsprogramme.

Projektkosten 2022/23: 42.000 €
Stichwort: Behindertenarbeit

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Fußnote 1: siehe Bericht im Herbst-Info 2020 unter https://www.indienhilfe-herrsching.de/Regierungsprogramme-Indien
Fußnote 2: siehe Berichte auf unserer Website: https://indienhilfe‑herrsching.de/Menschen-mit-Behinderungen
Fußnote 3: Übersicht über das Stipendienprogramm für behinderte SchülerInnen: https://scholarships.gov.in/public/schemeGuidelines/DEPDGuidelines.pdf
Fußnote 4: Zum Thema Unterernährung siehe Beitrag über unseren Projektpartner KJKS

Artikel als pdf-Datei inkl. Übersichtstabelle über Regierungsprogramme

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Trägerorganisation des Projekts

Indienhilfe e.V.

Indienhilfe e.V.
Register-Nr.: 652

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