Ein Zustiftung fließt direkt in das Stiftungsvermögen. Die Erträge daraus werden für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Sie unterstützen damit die Seelsorge in unserem Kirchenkreis langfristig. Die Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Telefonseelsorge sowie die Unterstützung der Seelsorge in Kirchengemeinden, Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten und der Notfallseelsorge.