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Unter dem Motto „Von Mensch zu Mensch“ begleitet der Martinsclub Bremen e. V. seit 1972 behinderte Menschen dabei, den Alltag selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Feste Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer arbeiten in fünf Fachbereichen:
- Keimzelle und erster Fachbereich ist „Bildung und Freizeit“. Hier bietet der m|c Kurse, offene Angebote, Reisen und Sport für Menschen mit Behinderungen von 10 bis 100 Jahren an. Ob Koch- oder Lesekurs, Walking oder Fußball, Reisen oder Spieleabend – das Angebot ist breit gefächert und das größte seiner Art in Deutschland.
- Der Bereich „Wohnen“ kam als zweites schnell dazu und bietet heute fast 70 Menschen ein Zuhause – vom Wohntraining über die ambulante Betreuung in den eigenen vier Wänden und der selbstständigen Wohngemeinschaft bis hin zur ganztags betreuten Wohneinrichtung. ´
- Der personell stärkste Bereich ist „Assistenz in Schulen“. Die m|c Assistenten ermöglichen körperbehinderten Kindern den Besuch einer Regelschule und betreuen Schüler in Förderzentren.
- Im Fachbereich „Ambulante Hilfen“ bietet der m|c persönliche, familiäre und pädagogische Hilfen in den eigenen vier Wänden an. Die Hilfen erstrecken sich dabei von der allgemeinen Betreuung von schwer mehrfach behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach SGB XI und SGBXII bis hin zur Sozialpädagogischen Familienhilfe nach SGB VIII.
- Der jüngste Fachbereich ist der ambulante „Pflegedienst m|c“. Der Dienst bietet häusliche Krankenpflege nach SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI sowie zusätzliche Serviceleistungen an.
Als gemeinnütziger Verein sind wir vor allem für Bildungs- und Freizeitangebote auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Unterstützung machen wir Bremen noch lebenswerter – für Menschen mit und ohne Behinderung.
Organisation
Ansprechpartner
Thomas Bretschneider
Martinsclub Bremen e.V.
Register-Nr.: 3175HB
Dieses Projekt ist als gemeinnützig anerkannt. Daher kann eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausgestellt werden.
Für die Einlösung von HelpCards können aus rechtlichen Gründen keine steuerabzugsfähigen Spendenquittungen ausgestellt werden.