Allgemeine Informationen
Die Lebenshilfe Freising:
Die Lebenshilfe Freising ist ein selbstständiger und unabhängiger örtlicher Verein, der sich um die Belange von Menschen mit (drohender) Behinderung kümmert.
Lebenshilfe – dieser Name ist Programm. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung alle notwendigen Hilfen erfahren, damit sie als gleichwertige Partner volle Teilhabe an unserer Gesellschaft haben können. 1968 in Freising aus einer Elterninitiative gegründet versteht sich der Lebenshilfe Freising e. V. noch immer als Interessensvertretung für behinderte Menschen – vor allem mit einer geistigen Behinderung – und ihre Eltern und Angehörige.
Die Lebenshilfe Freising betreibt 33 Einrichtungen in insgesamt 40 Be¬triebsstätten, die auf den ganzen Landkreis Freising verteilt sind: von der Frühförderung der Kleinsten über mehrere Kindergärten, Krippen und Tagesstätten – alle heilpädagogisch und integrativ – einem Bildungszentrum mit Grund-, Haupt- und Berufsschulstufe bis hin zu mehreren Wohnstätten (ambulant bis stationär) für Menschen mit Behinderung. Insgesamt werden hier über 1.300 Personen betreut, davon über 800 Men¬schen mit Behinderung – und das vom Kleinkind bis zu Senioren im Ruhestand.
Der Verein, der aktuell 479 Mitglieder zählt, be¬schäftigt der¬zeit 577 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu kommen 81 Beschäftigte in der Integrationsfirma Integrati¬onsprojekt Freising gGmbH, die 16 Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet.
Die Werk¬stätten für behinderte Menschen, eine gemeinsame GmbH der Lebenshilfen Erding und Freising, haben zurzeit 537 Mit¬ar¬bei¬ter¬innen und Mitarbeiter, davon 413 Menschen mit Behinderung.
Doch um die Inklusion von Menschen mit Behinderung weiter voran treiben zu können, ist auch die Lebenshilfe Freising auf Spenden und Förderung angewiesen. Ein Großteil der Leistungen und Angebote wird zwar durch die öffentliche Hand finanziert, doch in vielen Fällen reicht das nicht aus, oder Angebote werden gar nicht finanziert, die aber zur Weiterführung der bewährten Standards und zur Inklusion von Menschen mit Behinderung unabdingbar sind.