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(1) Zweck des Vereins ist es, die Förderung von Kunst und Kultur
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Auf- und Ausbau eines mobilen Marionetten Theaters für Kinder, Jugendliche, junggebliebene Erwachsene und ältere Menschen.
(3) Dem Zweck des Vereins sollen namentlich dienen:
1. die Planung und Durchführung (Veranstaltung) von Marionetten-Theateraufführungen für Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern.
2. die Planung und Durchführung (Veranstaltung) von Workshops für Kinder und Jugendliche, bei denen sie unter Anleitung von Künstlern ihre Talente und Fertigkeiten bezüglich des Theaters durch eigene Mitwirkung erkennen und vertiefen können.
3. der Verein kann auch mit anderen, in diesem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Initiativen, Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen zusammenarbeiten.
(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.