Diese Website verwendet Cookies Cookies sind kleine Textdateien, die auf einem Computer heruntergeladen werden, sobald du unsere Website nutzt. Cookies setzen wir hauptsächlich dazu ein, damit du unser Angebot
richtig nutzen kannst. Mehr erfährst du in unseren Datenschutzerklärungen.
Der 1996 unter der Schirmherrschaft von Loki Schmidt gegründete Kindergarten bewegt sich in einem wunderschönen Buchenwald zwischen Wentof A/S und Schönberg. Zum Aufwärmen und Verschnaufen gibt es einen kuscheligen Bauwagen.
Der Naturkindergarten Wichtel e.V.
- ist ein staatlich anerkannter Kindergarten
- steht Mädchen und Jungen offen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben.
- Die Betreuung der 15-köpfigen Gruppe übernehmen zwei Erzieherinnen
- Die Betreuungszeit beträgt 5 Stunden täglich, von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Was ist das Besondere an unserem Naturkindergarten?
- Das vielfältige Leben der Tiere und Pflanzen, der Wechsel der Jahreszeiten und der Witterung werden zum unmittelbaren Erlebnis
- Den Kindern steht ein großes Waldstück mit reichhaltigem Erfahrungs- und Lebensraum zur Verfügung
- Die Kinder sind bei jedem Wetter und zu jeder Jahreszeit im Freien
- Die Kinder spielen mit dem, was die Natur für sie bereithält
- Bewegungsdrang und Entdeckungsfreude werden nicht durch Wände eingeschränkt
- Der tägliche Aufenthalt an der frischen Luft stärkt die Abwehrkräfte
Die Ausstattung des Naturkindergartens
- Als „Schutzhütte", Materiallager und Depot für die Ersatzwäsche ist ein umgebauter mit Kaminofen beheizbarer Bauwagen im Wald vorhanden
- Für die Kinder und Betreuerinnen stehen in der Nähe des Bauwagens Komposttoiletten zur Verfügung
- Die Betreuerinnen haben ein Handy dabei, um für Eltern erreichbar zu sein und notfalls Hilfe holen zu können
- Bei Gewitter/Sturm/Unwetter weicht der Kindergarten in eine der zahlreichen Ersatzunterkünfte aus
Organisation
Ansprechpartner
Sonja Schade
Förderverein Naturkindergarten e.V.
Register-Nr.: VR417
Dieses Projekt ist als gemeinnützig anerkannt. Daher kann eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausgestellt werden.
Für die Einlösung von HelpCards können aus rechtlichen Gründen keine steuerabzugsfähigen Spendenquittungen ausgestellt werden.