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Die DIALOGOS - Saar gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ging aus einem von Thomas Schwarz seit 2004 geführten Einzelunternehmen für Schulung und Beratung hervor.
Mit dem Schritt ein gemeinnütziges und mildtätiges Sozialunternehmen zu gründen, wurde die Ausrichtung ausschließlich auf professionelle Soziale Arbeit mit körperlich, seelisch und geistig eingeschränkten Menschen vollzogen.
Der gegenwärtige Schwerpunkt auf ambulante Soziale Arbeit wurde dabei ganz bewußt gewählt: wir kommen mit flachen Hierarchien und geringstmöglichem Verwaltungsaufwand aus, da wir die von uns betreuten Menschen in ihrem gewohnten Lebensumfeld aufsuchen und auf teure Immobilien verzichten. Zwar wünschen auch wir uns hin und wieder, auf Sport - und Freizeiteinrichtungen bzw. Räumlichkeiten zurückgreifen zu können, gerade bei schlechtem Wetter oder im Winter. So nutzen wir öffentliche und gewerbliche Angebote im Saarland und integrieren diese in unsere Arbeit mit unseren Klienten.
Herausragende Ziele unserer Arbeit mit den von uns betreuten Menschen sind u.a. der Erhalt einer selbstbestimmten Lebensweise, die Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die Umsetzung der Bestimmungen und Grundlagen der UN - Behindertenrechtskonvention, Hilfe bei der Strukturierung von Tagesabläufen, Beistand in psychischen Krisen. Dabei wird unsere Hilfe ausschließlich durch den Bedarf unserer Klienten bestimmt.
Der Geschäftsführer der DIALOGOS -Saar gUG - Thomas Schwarz - kann auf eine langjährige Erfahrung als Sozialarbeiter, Waldorfpädagoge und Heilpraktiker für Psychotherapie in verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit, der Erwachsenenbildung und Gesundheitsfürsorge zurückblicken. Seit 2009 im Saarland ansässig, stellt die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN - Behindertenrechtskonvention, eines der wesentlichen Ziele seiner beruflichen Arbeit dar.
Organisation
Ansprechpartner
Thomas Schwarz
Dialogos-Saar gUG (haftungsbeschränkt)
Register-Nr.: HRB 101708
Dieses Projekt ist als gemeinnützig anerkannt. Daher kann eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausgestellt werden.
Für die Einlösung von HelpCards können aus rechtlichen Gründen keine steuerabzugsfähigen Spendenquittungen ausgestellt werden.