Allgemeine Informationen
DER CISS e.V.
CISS ist die Abkürzung für Christliche Initiative für Strafgefangene und Strafentlassene. Wir sind ein gemeinnütziger, eingetragener Verein.
Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk Bayern und wurde 1972 gegründet. Seit 1981 betreibt der Verein eine Wohngemeinschaft für aus der Haft entlassene Menschen, seit 2013 in einem Haus in der Südstadt von Nürnberg.
DAS ANGEBOT FÜR INHAFTIERTE
Zur Vorbereitung auf die Haftentlassung halten wir Briefkontakt mit Inhaftierten, die ihr Interesse bekundet haben, nach der Entlassung bei uns einzuziehen. Während eines Hafturlaubes können Inhaftierte für drei Tage bei uns ein Seminar zur Vorbereitung auf die Haftentlassung besuchen.
UNSER ANGEBOT VOR ORT
Für die Zeit nach der Entlassung bieten wir in unserem Haus Einzelzimmer als Starthilfe an. Die Aufenthaltsdauer in unserer Einrichtung liegt zwischen 6 und 18 Monaten.
Während dieser Zeit wollen wir versuchen in vertraulichen Einzelgesprächen, mit Ihrer Teilnahme an unserem I.S.T. Programm (Individuelles Soziales Training) und Freizeitangeboten wie Sommer- und Winterfreizeiten, Ausflügen, Geselligem, Kulturellem und Kreativem) die Zeit der Haft aufzuarbeiten und den Grundstein für einen gelingenden Neustart zu legen.
Nach dem Auszug aus unserer Einrichtung helfen wir, wenn Sie es wünschen, in den persönlichen Angelegenheiten weiter. »Ehemalige« können an den Angeboten unseres Hauses auch nach ihrem Aufenthalt teilnehmen.
DER ALLTAG
Der Bewohner unserer Einrichtung hat seinen eigenen Haus- und Zimmerschlüssel. Bei den alltäglichen Dingen im Haus erwarten wir von jedem Bewohner die Bereitschaft zur Mitarbeit. Diese Mitarbeit findet zu ganz normalen Arbeitszeiten statt.
Um 16 Uhr ist aber auf jeden Fall Feierabend. Es bleibt also genügend Zeit für Privates.
Bei der Verwirklichung eines persönlichen Hobbys, dem Aufbau neuer Kontakte und Beziehungen sowie bei der Suche nach Arbeit u. Wohnung, geben wir Hilfestellung. Zusätzliche Maßnahmen wie Schuldnerberatung und Suchtberatung werden individuell gefördert.
DIE AUFNAHME
Der Kontakt sollte rechtzeitig vor der Entlassung mit uns aufgenommen werden, damit ein gegenseitiges Kennenlernen durch die Teilnahme an einem Seminar zur Vorbereitung auf die Haftentlassung statt finden kann. Ist der persönliche Wille und die Bereitschaft ernsthaft an den persönlichen Problemen zu arbeiten erkennbar, steht einer Aufnahme in unsere Einrichtung nichts im Wege.
VOR DER AUFNAHME
Vor der Aufnahme in unsere Wohngemeinschaft muss die Zusage für die Übernahme der Kosten durch den zuständigen Sozialhilfeträger hier vorliegen. Der Sozialhilfeträger finanziert aufgrund des §§ 67 ff. SGB XII bzw. das Jugendamt über den § 41 SGB VIII den Aufenthalt. Für die Beantragung dieser Kosten-zusage ist es ratsam, die Hilfe des Sozialdienstes der JVA in Anspruch zu nehmen.
WAS JETZT ZU TUN IST
Wenn Sie unser Angebot interessiert, dann schreiben Sie an die angegebene Adresse. Sprechen Sie bald mit dem für Sie zuständigen Sozialdienst, damit alle notwendigen, vorbereitenden Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können.