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Der Förderverein Charity for Street Children ist ein von Christen gegründeter Verein und verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
a) Zweck des Fördervereins ist die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften im Inland oder ausländischen Körperschaften zur Erfüllung von deren mildtätigen Zwecken. Sowie die Beschaffung von Mitteln für kirchliche Zwecke im In- und Ausland.
b) Die Einrichtung von fahrbaren Mittagstischen ohne Entgelt an Bedürftige im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
c) Aufbau und Unterstützung von Wasserversorgungsanlagen in Hilfsgebieten.
d) Aufbau und Unterstützung von Häuser, Wohnungen und Wohn-einrichtungen in Hilfsgebieten.
e) Aufbau und Unterstützung von Schulen und schulischen Einrichtungen in Hilfsgebieten.
f) Aufbau und Unterstützung von Krankenhäusern, medizinischen Ein-richtungen und medizinischer Versorgung in Hilfsgebieten.
Organisation
Ansprechpartner
Heino Böckmann
Charity for Street Children e.V.
Register-Nr.: VR 30859 B
Dieses Projekt ist als gemeinnützig anerkannt. Daher kann eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausgestellt werden.
Für die Einlösung von HelpCards können aus rechtlichen Gründen keine steuerabzugsfähigen Spendenquittungen ausgestellt werden.