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Allgemeine Informationen

Eine Verfassung braucht einen Verfassungstext - unsere Lösung ist einfach und pragmatisch: Der Bürger hebt das bestehende Grundgesetz in den Rang einer Verfassung (Art. 146 GG). Er stimmt aber gleichzeitig über drei wichtige Zusätze ab: Die Verankerung von Volksentscheiden und Volksbefragungen, sowie die dauerhafte Herstellung der Souveränität des Volkes über die Verfassung. Dieser letzte Punkt ist der entscheidende. Er bedeutet, dass künftig das Volk die Verfassungsinhalte bestimmt. Die Verfassung kann also geändert werden - oder durch eine neue Verfassung ersetzt werden.
Mit diesen drei Zusätzen wird das Volk zum Souverän über die Verfassung und zum Souverän über die Politik. Eine Verfassung vom Volk ist deshalb nicht nur ein rechtlicher, sondern vor allem ein politischer Akt.

 

Organisation

Ansprechpartner
Heinz Kruse
Verfassung vom Volk e.V.
Register-Nr.: VR 202434
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Postfach 10 01 15
30952 Ronnenberg

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