Diese Website verwendet Cookies Cookies sind kleine Textdateien, die auf einem Computer heruntergeladen werden, sobald du unsere Website nutzt. Cookies setzen wir hauptsächlich dazu ein, damit du unser Angebot
richtig nutzen kannst. Mehr erfährst du in unseren Datenschutzerklärungen.
Das Deutsche Blindenhilfswerk (DBHW) wurde 1961 gegründet. Im Unterschied zu Selbsthilfegruppen wie den lokalen Blinden- und Sehbehindertenvereinen unterstützt das DBHW nicht die eigenen Mitglieder, sondern hilfebedürftige blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland, Osteuropa, Ost- und Westafrika sowie vereinzelt in Asien und Südamerika. Das DBHW ist nach seinem Selbstverständnis subsidiär tätig; es tritt dort helfend ein, wo öffentliche Hand oder soziale Sicherungssysteme wie Krankenkassen nicht (mehr) helfen können oder möchten.
Aufgaben und Betätigungsfelder des DBHW sind allgemein beschrieben in § 2 der Satzung:
Zweck des Vereins ist die direkte und indirekte Hilfe für Blinde, von Blindheit bedrohte sowie für hochgradig sehbehinderte Menschen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- die materielle Unterstützung Sehgeschädigter in Notlagen
- die Durchführung kultureller und sozialer Maßnahmen
- die Beschaffung und kostenlose Weitergabe von Blindenhilfsmitteln
- die finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Blindenhilfsmittel
- die finanzielle Förderung von Einrichtungen, die der Eingliederung sehgeschädigter Menschen dienen.
Deutsches Blindenhilfswerk e.V. ist Mitglied bei bzw. ausgezeichnet durch:
Organisation
Ansprechpartner
Simone Henzler
Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
Register-Nr.: VR 1219
Dieses Projekt ist als gemeinnützig anerkannt. Daher kann eine steuerabzugsfähige Spendenquittung ausgestellt werden.
Für die Einlösung von HelpCards können aus rechtlichen Gründen keine steuerabzugsfähigen Spendenquittungen ausgestellt werden.