Der BSK e.V. setzt sich für einen genereller Beförderungsanspruch für Menschen mit Behinderung und deren Hilfsmitteln ein. Seit dem Jahr 2014 verweigern immer mehr Verkehrsverbünde den Nutzern von E-Scootern die Mitfahrt, obwohl E-Scooter ein anerkanntes Hilfsmittel sind.
Daher hat der BSK e.V. als anerkannte Verbraucherschutzorganisation bereits mehere Abmahnungen wegen dieses diskriminierenden Verhaltens ausgesprochen und klagt dagegen in mehreren Prozessen. Nährere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
Bitte unterstützen Sie den BSK e.V. in seinen Bemühungen den ÖPNV so barrierefrei zu gestalten, dass eine Nutzung durch alle Menschen egal ob mit und ohne Hilfsmittel möglich ist!