Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Standards des Programms "Separated Children in Europe". Hierzu sollen die Vernetzungsstrukturen von NGOs und Behörden in all den Bereichen, in denen die Probleme von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen ähnlich oder gleich gelagert sind, ausgebaut werden. Dies betrifft etwa die kinder- und sozialrechtlichen Ansprüche junger Flüchtlinge, wie etwa die auf Jugendhilfeleistungen, kind- bzw. jugendgerechtes Wohnen, Zugang zu Schulbildung, oder auf Ausbildung und Arbeit.
Ein besonderes Augenmerk der gemeinsamen Lobbyarbeit liegt auf einer angemessenen Umsetzung der Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes, z.B. bezüglich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für bislang Geduldete, der Erteilung von Arbeitserlaubnissen ohne Vorrangprüfung, (etwa in Härtefällen oder wenn in Deutschland ein Schulabschluss erworben wurde), der Möglichkeit, Familienasyl zu erhalten oder eine Flüchtlingsanerkennung zu erlangen, wenn die Verfolgung von nicht-staatlichen Akteuren ausging (z.B. Kindersoldaten) oder geschlechtsspezifisch begründet war. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lobbyarbeit hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Harmonisierung des Asylsystems, insbesondere die Umsetzung der Dublin II-Verordnung, der Asylaufnahmerichtlinie, Familienzusammenführungsrichtlinie und Qualifikationsrichtlinie.
Wesentliche Argumentationsgrundlagen werden neben der UN-Kinderechtskonvention und den "UNHCR-Richtinien über allgemeine Grundsätze und Verfahren zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger" die neu überarbeiteten und aktualisierten "Standards of Good Practice" des "Separated Children in Europe Programs (SCEP)" sein.