 Empfehlungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für den Umgang mit Spenden
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. hat sich mit den Fragen des Umgangs mit Spenden, der Spendentransparenz und des Spendervertrauens auseinandergesetzt und eine Empfehlung für seine Mitgliedsorganisationen herausgegeben:
1. Bei der Spendenwerbung und ?sammlung
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Das Anliegen der spendensammelnden Organisationen ist eindeutig, wahr und sachgemäß darzustellen. Die Würde der Betroffenen ist zu wahren. Es ist alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten und den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt.
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Die Spendenwerbung hat fair und mit lauteren Mitteln zu erfolgen. Es ist auf Vergleiche mit anderen Organisationen zu verzichten. Namen, Symbole und Aufmachungen sind so zu wählen, dass keine Verwechslungen mit anderen Organisationen entstehen können. Es darf nicht der Eindruck von Beziehungen zu anderen Organisationen erweckt werden, die in Wahrheit nicht bestehen.
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Die Mitglieder- und Spendenwerbung hat unter Ausschluss von Geschenken oder Vergünstigungen zu erfolgen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
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Spendensammlungen und Werbemaßnahmen sind so zu gestalten, dass hieraus weder eine Belästigung noch eine Nötigung oder Täuschung entseht, noch die freie Entscheidung zur Spende oder Mitgliedschaft beeinträchtigt wird. Bei einer Mitgliederwerbung ist neuen Mitgliedern nach Bestätigung der Mitgliedschaft eine Frist von mindestens vierzehn Tagen zum Rücktritt einzuräumen.
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Allgemein zugängliche Richtlinien des Verbraucherschutzes und Sperrlisten (Personen, die nicht angeschrieben werden wollen) sind zu beachten.
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Der Wunsch von Spendern, nicht angesprochen zu werden, ist zu beachten.
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Mitglieder- oder Spenderadressen sind nicht in fremde Organisationen oder Firmen weiterzugeben.
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Soweit Ditte in die Mitglieder- oder Spendenwerbung einbezogen werden, sind diese auf die vorgenannten Grundsätze zu verpflichten. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen.
2. Bei der Verwendung der Spendenmittel und der Nachweisführung
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Die Verwendung der Spendenmittel erfolgt nach den Grundsätzen größtmöglicher Wirksamkeit und Sparsamkeit.
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Die Verwendung der Spenden ist durch eine ordnungsgemäße Buchführung zu dokumentieren.
Spendenmittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt. Auflagen von Spendern sind dabei zu beachten.
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Es erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung. Der von den zuständigen Organen festgestellte Jahresabschluss ist von unabhängigen fachkundigen
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Personen oder Instituten nach den jeweils gültigen Richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) und der Satzungsbestimmung des Paritätischen Gesamtverbandes zu prüfen. Anhaltspunkte zu Verstößen gegen Ziffer 1 und 2 sind aufzunehmen.
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Spätestens zwölf Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres muss ein Bericht über die Tätigkeit und Situation der Organisation zur Verfügung stehen, der mindestens folgende Bestandteile enthält:
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Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des unabhängigen Prüfers oder unabhängigen Prüferin
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Erläuterung der wesentlichen Aufwands- und Ertragsarten
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Erläuterung der Behandlung von zweckgebundenen Spenden
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Hinweis darauf, dass Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden und deren Höhe
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Der Jahresbericht ist jedem, der ihn anfordert, zur Verfügung zu stellen.
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Bei Organisationen, die nicht überwiegend aus Spendenmitteln finanziert werden, sondern nur gelegentliche Spenden erhalten, beschränkt sich die Berichterstattung auf die Darlegung der Verwendung der Spendenmittel.
Frankfurt, 22 Oktober 1999
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. weist ausdrücklich darauf hin, dass "Verwaltungskosten kein geeigneter Parameter für die Spendenwürdigkeit einer Organisation sind".
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